Lieber Hummelfreund, |
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1.1. Rückblick auf die Hummelsaison |
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2.1. Bauernverband drückt lasche Verordnung durch
Grund für den Zorn des grünen Staatssekretärs ist der Umgang des Deutschen Bauernverbands unter ihrem Präsidenten Sonnleitner ("Mulchen ist auch Aufwand für den Bauern!") mit dem schon im letzten Newsletter 03/04 angegebenen Verordnungsentwurf des Verbraucherschutzministeriums von Renate Künast. Der sah zum Beispiel vor, die Subventionen nur noch dann zu bewilligen, wenn die stillgelegten Flächen unter bestimmten ökologischen Kriterien bearbeitet werden, - was sicherlich viele naturverbundene Bauern gemacht hätten. Zu den ökologischen Kriterien gehörte es, insektenfreundliches Saatgut auf den stillgelegten Flächen ausbringen zu müssen. Davon hätten viele Insektenarten und sicher auch die Hummeln profitiert [3], das Sofa-Mulchen wäre unattraktiver geworden. Leider sollten diese Pflanzen einmal im Jahr, noch dazu in einer sensiblen Zeit (Sommer, mitten in der Trachtlücke) abgemäht werden. Die Aktion Hummelschutz wehrte sich gegen den Zeitpunkt der Mahd und forderte Renate Künast auf, den Zeitpunkt auf den Herbst zu verschieben oder die Mahd ganz auszusetzen. Viele Hummelfreunde schickten nach einer kurzfristigen Information bis Ende August einen vorbereiteten Brief an Frau Künast. Andere kamen auf die Idee, mit einem ähnlichen Brief die Ministerpräsidenten der Länder zu informieren, da diese schließlich im Bundesrat über die Verordnung abstimmen mussten [4]. Für diesen Einsatz möchte ich mich ganz herzlich bedanken!
Und nun wurde der Bauernverband aktiv. Denn durch diese Lobbyarbeit kam es zu entscheidenden Veränderungen im Entwurf. Die Landwirte rannten offene Türen bei Ausschussmitgliedern, offenbar vorallem aus Bayern, Sachsen und Niedersachsen ein. Als die Änderungen [6] bekannt wurden, entfuhr dem oben genannten Staatssekretär Müller das Wort vom "Sofa-Mulcher". Den Landwirten wird demnach nicht mehr vorgeschrieben, für Hummeln und andere Insekten interessante Blühpflanzen auszubringen. Die bisherige Vorgehensweise im Umgang mit stillgelegten Flächen, wie ich sie oben beschrieben hatte (Sofa-Mulchen), reicht aus. Während es vorher hieß "[Stillgelegte Flächen] ... hat der Betriebsinhaber mit einer Saatgutmischung, die mindestens drei Arten insektenbestäubter mehrjähriger Blütenpflanzen enthält, zu begrünen." heißt es nun: "... ist der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch eine gezielte Ansaat zu begrünen." Auch die Verpflichtung, nach drei Jahren eine Neuansaat oder Nachsaat zur Erhaltung der Artenvielfalt durchzuführen, wurde ersatzlos gestrichen. Am 24.09. fand die entscheidende Bundesratssitzung statt. Unter dem Punkt 79 der Tagesordnung wurde über die Verordnung entschieden [7]. Die o.g., aus Sicht des Hummelschutzes negativen Änderungswünsche wurden im Bundesrat leider alle angenommen. Wie mir das Bundesrats-Sekretariat mitteilte, ist es nicht üblich, das Abstimmungsverhalten der Länder festzuhalten. Dadurch lässt sich nicht mehr ermitteln, welche Länder diese Fassung unterstützt haben, auch wenn eine Beteiligung der CDU/CSU sicher ist - sie haben die Mehrheit im Bundesrat. Mit der Abstimmung verschafften die Politiker den Landwirten eine zusätzliche und - wie die Rechnung oben zeigt - meiner Ansicht nach eine nicht nachvollziehbare Einnahmequelle. Der Bauernverband jubelte. Noch am gleichen Tag verschickte er zwei Pressemitteilungen. In der einen lobte er sich und die geänderte Verordnung als ökologisch, in der anderen schimpfte er vorsorglich über die angeblich ungerechtfertigte Kritik der Umweltverbände. Diskussion im Forum Weiterführende Links / Quellen: [1] Mitteldeutsche Zeitung, mz-web.de, 19.09.2004 [2] Süddeutsche Zeitung, 25.09.2004 [3] Ursprüngliche Fassung des Verordnungsentwurfs von Frau Künast [4] Serienbrief der Aktion Hummelschutz [5] Wortlaut des Ministeriumsbrief [6] Änderungswünsche des Bundesratsausschuss [7] Endgültige Verordnung [8] Frankfurter Rundschau online: Streit über Agrar-Prämien, 20.09.2004 |
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Nistkasten aus dem Internet |
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4. Impressum |
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